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Diagnose Burnout: Erschöpft. Ausgebrannt. Versichert?

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BurnoutImmer öfter gibt die kranke Psyche Anlass für das vorzeitige Berufs-Aus. Das Burnout zählt mittlerweile zu den häufigsten Gründen für die Berufsunfähigkeit. Doch wer bietet verlässlichen Versicherungsschutz beim Burnout: ist es die Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Dread-Disease-Police oder brauchen wir eine staatliche Anti-Stress-Verordnung?

Burnout: jeder 10. ist betroffen

Laut einer repräsentativen Umfrage der GfK Marktforschung Nürnberg ist etwa jeder 10. Berufstätige vom Burnout betroffen. Die Betroffenen fühlen sich ausgebrannt, chronisch erschöpft und können den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr Stand halten. Die Krankenkassen melden zudem, dass die Burnout Symptome zwischen 2004 und 2010 um das Zehnfache gestiegen sind, die durchschnittliche Krankschreibung mit 23 Tagen alle anderen Krankheiten überholt und sich die Kosten des dadurch entstehenden Produktionsausfalls auf mittlerweile rund 53 Milliarden Euro belaufen.

Diagnose „Burnout“ ist schwierig

Doch obwohl Burnout sich zu einer der gefährlichsten Volkskrankheiten entwickelt hat, stellt es keine eigenständige Behandlungsdiagnose dar. Das ICD-10, die internationale Klassifikation von Krankheiten, beschreibt das Burnout als den „Zustand totaler Erschöpfung“. Eingeordnet unter den Abschnitt „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“ ist das Burnout jedoch nur eine Zusatzdiagnose und keine eigene Behandlungsdiagnose. Dadurch bleibt dem Burnout der Status einer anerkannten Berufskrankheit verwehrt – mit der Folge, dass die Berufsgenossenschaften im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Rente zahlen.

Staatliche Erwerbsminderungsrente bietet keinen ausreichenden Schutz

Vater Staat zeigt sich im Fall einer Berufsunfähigkeit alles andere als hilfsbereit. Seit 2001 unterstützt er alle ab 1961 Geborenen bei Berufsunfähigkeit nur noch mit einer stark reduzierten Erwerbsminderungsrente. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro bleiben dem Betroffenen je nach verbleibender zeitlicher Belastbarkeit heute nur noch zwischen 560 und 1.120 Euro. Neben den Sorgen um die Gesundheit kommen so auch noch Existenznöte hinzu.

Berufsunfähigkeitsversicherung: ein brennendes Haus kann man nicht versichern

Besser aufgestellt sind Betroffene mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert einen Großteil des gewohnten Einkommens ab. Doch obwohl Verbraucherschützer und Versicherungen immer wieder darauf hinweisen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Versicherung für die Private Haftpflicht die wichtigste Police überhaupt ist, gibt es hierzulande nur in jedem 4. Haushalt eine entsprechende Versicherung. Die Gründe hierfür sind vielfältig: hohe Kosten, wenig Vertrauen in die Versicherer oder ein naiver Optimismus halten vom Abschluss ab. Ist das Burnout erst eingetroffen, ist es zu spät für entsprechende Vorkehrungen. Nach dem Motto „ein brennendes Haus kann man nicht versichern“, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in gesunden Tagen abgeschlossen werden.

Dread-Disease-Versicherungen: Leistungsfalle Burnout

Im Bereich der Burnout Absicherung ist auch immer wieder von den Dread-Disease-Versicherungen die Rede – also Versicherungen gegen „schwere Erkrankungen“. Im Prinzip funktionieren sie wie eine Risikolebensversicherung, nur dass die Leistungen nicht beim Tod des Versicherungsnehmers, sondern bei der Diagnose festgelegter Krankheiten ausgezahlt werden. Zum Standard-Leistungskatalog der Dread-Disease-Versicherungen gehören Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall und Herz-, Kreislauferkrankungen. Nicht alle, aber einige Dread-Disease-Versicherer leisten auch im Falle einer psychischen Erkrankung.

Doch Vorsicht: Fast nie ist das Burnout an sich versichert, sondern lediglich seine Folgen – ein kleiner, feiner Unterschied, der im Ernstfall über alles oder nichts entscheidet. Die Folgen eines Burnouts sind zum Beispiel eingeschränktes Auffassungsvermögen, Konzentrationsstörungen und Probleme bei der Handlungsplanung. Die für ein Burnout häufigen Symptome Depression und Angstzustände fehlen. Die Nachweisbarkeit der Folgen gestaltet sich für die Betroffenen oft langwierig und unangenehm.

Staatliche Burnout Prophylaxe

Die Gewerkschaft IG-Metall forderte Anfang des Jahres eine staatliche Verordnung zum Schutz vor zu viel Stress am Arbeitsplatz. Es sei Aufgabe der Regierung, „die Schutzbestimmungen bei psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu konkretisieren und verbindlich zu machen”, forderte Gewerkschaftsvorstand Hans-Jürgen Urban. Seiner Meinung nach stelle die kollektive Bewältigung des Burnouts eine zentrale Herausforderung der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts dar. Nicht zuletzt weil die unterlassene Prävention die Gesellschaft teuer zu stehen komme.

Wie sorgen Sie gegen das Burnout vor? Mit einer Berufsunfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung? Und was halten Sie von der staatlichen Anti-Stress-Verordnung? Alles Humbug oder effektive Prophylaxe? Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare…


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